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   FG Sachsen, 05.07.2005 - 4 K 1926/00   

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https://dejure.org/2005,22376
FG Sachsen, 05.07.2005 - 4 K 1926/00 (https://dejure.org/2005,22376)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.07.2005 - 4 K 1926/00 (https://dejure.org/2005,22376)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 4 K 1926/00 (https://dejure.org/2005,22376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tantiemen an die Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1 S. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Maßgeblicher Jahresüberschuss für die Überprüfung der Angemessenheit von Gewinntantiemen der GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Jahresüberschuss für die Überprüfung der Angemessenheit von Gewinntantiemen der GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Sonderabschreibungen bei der Prüfung der Angemessenheit von Gewinntantiemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 923
  • EFG 2006, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Sachsen, 05.07.2005 - 4 K 1926/00
    Ausgangspunkt für diese Behandlung ist die Feststellung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 04.06.03, Az: I R 24/02, dass die "(rein steuerrechtliche) Regelvermutung, dass eine mehr als 50 %ige Gewinnbeteiligung über eine Tantiemevergütung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, ... auf dem Gedanken einer grundsätzlich hälftigen Teilung des erwirtschafteten Erfolgs zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschafter-Geschäftsführern" basiert.

    Der sich daraus ergebenden Hinzurechnung der Sonderabschreibungen zum handelsrechtlichen Jahresüberschuss steht das BEH-Urt. v. 04.06.03, a.a.O., nicht entgegen.

  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

    Auszug aus FG Sachsen, 05.07.2005 - 4 K 1926/00
    Die Anmerkung im BFH-Urt. v. 01.12.93 Az: I B 158/93, dass eine Tantieme von mehr als 50 % des Gewinns ausgesprochen ungewöhnlich sei, sei lediglich eine Stellungnahme zum damaligen Fall und nicht zu verallgemeinern.

    Die im BFH-Urt. v. 01.12.93 Az: I B 158/93 und in den Körperschaftsteuer - Richtlinien 1995 (R 33 Abs. 2 Satz 2 KStR) genannte 50 %-Grenze sei maßgebend, sie sei mit Zahlung der Tantiemen überschritten.

  • BFH, 14.03.2006 - I R 72/05

    VGA - Festtantieme

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) hat der Klage durch Urteil vom 5. Juli 2005 4 K 1926/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 436) stattgegeben.
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 3 K 485/02

    Gewinnabhängige Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei

    Im Streitfall kann auch offen bleiben, ob eine Tantieme von insgesamt mehr als 50 v.H. des um die Tantieme selbst und Ertragsteuern, nicht hingegen etwaige Sonderabschreibungen gesteigerten handelsrechtlichen Jahresüberschusses nicht mehr fremdüblich ist und deshalb insoweit zu einer vGA führt (vgl. hierzu einerseits BFH-Beschlüsse vom 01. Februar 2006 I B 112/05, BFH/NV 2006, 1158 , und I B 99/05, BFH/NV 2006, 982 ; Gosch, KStG , § 8 , RZ 1255 f, und Lang in Dötsch/Jost/Pung/Witt, KStG , 54. Erg.-Lfg., Juli 2005, § 8 n.F., RZ 455, andererseits Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05. Juli 2005 4 K 1926/05, EFG 2006, 436).
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